Loading...
 

Mitgliedschafts-Pflichten

 

Das Wirtschaftsmodell von Agora

 

Das Nachhaltigkeitsmodell von Agora sieht vor, dass wir uns auf Spenden, staatliche Zuschüsse sowie den Verkauf von Waren und Premium-Dienstleistungen verlassen, anstatt auf Mitgliedsbeiträge. Wir erhalten zudem Mittel durch einen Prozentsatz der Erlöse aller vereinsübergreifenden Agora-bezogenen Veranstaltungen, die weltweit stattfinden.

Wir folgen einem ähnlichen Muster wie die Open-Source-Welt: Wenn du unser System, unsere Materialien, unsere Infrastruktur und unsere Dienste nutzt, dies aber in einem öffentlichen Club tust, sodass jeder in deiner Gemeinschaft davon profitieren kann, zahlst du nichts. Wenn du jedoch all die erstgenannten Dingen nutzen möchtest, jedoch nur für eine eingeschränkte Gruppe von Menschen, dann hast du die Wahl, entweder eine Clubbetriebsgebühr zu zahlen oder etwas zurückzugeben, indem du dich für eine der kostenfreien Möglichkeiten anmeldest.

 

Von Mitgliedern gezahlte Beiträge

 

Als Mitglied zahlst du nur die Gebühren, die die Clubs, denen du angehörst, beschlossen haben zu erheben. Einige Clubs sind kostenlos, andere jedoch verlangen eine Zahlung.

Jeder Club entscheidet selbst, ob er Gebühren erhebt oder nicht, in welcher Höhe und in welchen Abständen. Diese Gebühren - wenn überhaupt - werden an den Club gezahlt und direkt von ihm verwaltet und dürfen nur für den Gesamtbetrieb des Clubs verwendet werden.


Um volle Transparenz, Rechenschaftspflicht und ordnungsgemäße Verwendung der Gelder zu gewährleisten, müssen Clubs, die Gebühren erheben, alle im Abschnitt Clubfinanzen aufgeführten Regeln einhalten.

Zusätzlich zu den Clubbeiträgen kann von den Mitgliedern eine geringe Gebühr für die Finanzierung von clubübergreifenden Veranstaltungen wie Wettbewerben und Kongressen erhoben werden. Diese Gebühr kann später an sie zurückerstattet werden, wenn die Veranstaltung vorbei ist und zwar abhängig vom Nettoergebnis. Bitte sieh dir den Abschnitt Clubfinanzen für weitere Details an.

 

Von Clubs bezahlte Gebühren

Die Gebühren, die von den Clubs an Agora Speakers International gezahlt werden, hängen von der Art des Clubs ab:

Club-Gebühren - 2021-2022
Club-Typ Einmalige Gründungsgebühr  Beitrag pro Mitglied Mindest-Club-Jahresbeitrag
Öffentlicher Club (auch Jugendclubs) 0 0 N/A
Club des öffentlichen Interesses 0 0 N/A
Eingeschränkter Club 0 42$ pro JAhr 336 $ (8 Mitglieder)
Unternehmens-Club 100 $ 54 $ pro Jahr 648 $ (12 Mitglieder)

 

Der Mindest-Clubbeitrag ist bei der Anmeldung fällig und gilt bis zum Ende des Bildungsjahres (31.12.). Die Gebühren werden monatlich anteilig berechnet und anschließend aufgerundet. Die Gebühren für Mitglieder, die über der Mindestanzahl für den Club liegen, sind bei der Anmeldung fällig und gelten bis zum 31.12. des Beitrittsjahres. Der Beitrag wird monatlich anteilig berechnet, wobei aufgerundet wird.

Zum Beispiel:

  • Ein Firmenclub registriert sich am 15. Juli 2020 mit 13 Mitgliedern. Am 5. August treten 3 weitere Mitglieder bei und am 1. Oktober kommt ein weiteres Mitglied hinzu.

Die Gebühren für das erste Jahr würden wie folgt berechnet werden:

  • Fällig am 15. Juli 2020: 100 $ (Club-Gründungsgebühren) + 13 Mitglieder x 6 Monate (Jul-Dez) x 4,5 $ = 451 $ (Gültig für den Zeitraum 15. Juli 2020 - 31. Dezember 2020)
  • Fällig am 5. August 2020: 3 Mitglieder x 5 Monate x 4,5 $ = 67,5 $ (Gültig für den Zeitraum 5. August 2020 - 31. Dezember 2020)
  • Fällig am 1. Oktober 2020: 1 Mitglied x 3 Monate x 4,5 $ = 13,5 $ (Gültig für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 31. Dezember 2020)

Wenn der Club mit allen seinen Mitgliedern im nächsten Jahr weitermacht, wären folgende Beiträge fällig:

  • Fällig am 31. Dezember 2020: 17 Mitglieder x 54 $ = 918 $.   (Gültig für den Zeitraum 1. Januar 2021 - 31. Dezember 2021)

 

Im Jahr 2021 und in Anbetracht der sich entwickelnden Pandemie-Situation werden alle Gebühren für eingeschränkte Clubs erlassen.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Agora Stiftung den eingeschriebenen eingeschränkten Clubs sowie Unternehmens-Clubs und ihren Einzelmitgliedern sofort Zugang zu allen Materialien und Dienstleistungen gewährt, bieten wir keine Rückerstattungen an, sollte sich entweder der Club oder ein Einzelmitglied dazu entschließen, seine Mitgliedschaft früher zu beenden.

 

Bildungsmaterialien

Der Zugang zu den digitalen (Online-)Versionen aller Bildungsmaterialien ist für alle Agora-Mitglieder kostenlos und zwar unabhängig von der Art des Clubs, dem sie angehören, und ebenfalls unabhängig davon, ob der Club Gebühren erhebt oder nicht. Bitte beachte, dass die Materialien nicht auf einer anderen Seite neu gehostet werden dürfen.

Darüber hinaus können Mitglieder, vorbehaltlich der Bestimmungen der Copyright-Richtlinie, alle Materialien herunterladen und ausdrucken, um sie bei Clubtreffen und anderen Agora-Veranstaltungen (wie Wettbewerben, Kongressen, etc.) zu verwenden.

Mitglieder, die eine professionellere, gebundene Version der Materialien wünschen, können diese bei Amazon gegen eine Gebühr bestellen.

Bitte beachte, dass alle Bildungsmaterialien von Agora in all ihren Varianten und Sprachen durch die Agora Speakers International Foundation urheberrechtlich geschützt sind.

 

Beitragsermäßigung für Mitglieder mehrerer eingeschränkter Clubs


Wenn du Mitglied in mehr als einem eingeschränkten Club bist, müssen die Clubs deinen Beitrag nur einmal an Agora Speakers International zahlen. 

Dies gilt nicht für Mehrfachmitgliedschaften in Unternehmens-Clubs oder für kombinierte Mitgliedschaften in eingeschränkten Clubs und Unternehmens-Clubs, da Agora den Unternehmensclubs eine Reihe von Dienstleistungen anbietet, die der Stiftung Kosten pro Mitglied verursachen.

 

Gebührenerlass für Unternehmens-Clubs und eingeschränkte Clubs

Neue Unternehmens-Clubs oder eingeschränkte Clubs können ihre Gebühren für maximal zwei Jahre durch den Mechanismus der "Club-Schirmherrschaft" erlassen bekommen, in dem sie einen neuen Referenz-Club in ihrem Gebiet gründen und als Schirmherren-Clubs fungieren:

  • Der neue Club muss alle Anforderungen eines Referenz-Clubs erfüllen. Die Gebührenbefreiung gilt nur solange, wie die Anforderungen erfüllt sind.
  • Der neue Club muss kostenlos sein. Sämtliche Betriebskosten, wie z.B. Fotokopien, Druck von Bewertungsformularen, etc. müssen vom eingeschränkten Club übernommen werden.
  • Der neue Club muss sich in der gleichen Stadt befinden wie der Unternehmens-Clubs bzw. der eingeschränkte Club.
  • Der neue Club muss mindestens eine Woche vor dem Unternehmens-Club bzw. dem eingeschränkten Club gegründet werden.
  • Die Mitglieder des Unternehmens-Clubs bzw. des eingeschränkten Clubs müssen einspringen, um eventuelle Probleme zu beheben.
  • Die Mitglieder des Unternehmens-Clubs bzw. des eingeschränkten Clubs müssen (durch ihre eigene Anwesenheit) sicherstellen, dass jede Sitzung des offenen Clubs von mindestens 12 Personen besucht wird.
Der Patenclub muss ein Club sein, der sich nur physisch trifft und zwar unabhängig von der Art des Sponsor-Clubs. Die Gebühren können nicht durch eine Club-Patenschaft für einen Online- oder teilweise Online-Club erlassen werden.

Contributors to this page: agora and marina.reiser .
Page last modified on Sunday August 29, 2021 20:50:02 CEST by agora.